Die Höhe der Vergütung für unsere Leistungen richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).
Diese ist beispielsweise auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums einzusehen: Steuerberatervergütungsverordnung
Die StBVV sieht in den meisten Fällen Wertgebühren vor. Diese bestimmen sich nach den Tabellen A bis D der StBVV und richten sich nach dem so genannten Gegenstandswert. Die konkrete Höhe einer Gebühr ergibt sich aus:
Bei der Festlegung des Zehntelsatzes sind wir an den in der StBVV vorgegebenen Rahmen gebunden. Bei der Bemessung des Zehntelsatzes orientieren wir uns an dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der für Sie erbrachten Leistungen.