Isemann & Breuckmann PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft

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Infothek

Steuern / Sonstige 
Dienstag, 15.10.2024

Achtung: Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen warnt: Zurzeit versuchen Betrüger über den Versand gefälschter Steuerbescheide an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Die Betrüger verwenden dabei keine elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail), sondern versenden die gefälschten Steuerbescheide mit der klassischen Briefpost an Bürger.

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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 15.10.2024

Zum Teilerlass der Grundsteuer bei Ertragsminderung

Für die Grundsteuer ist die sachliche Unbilligkeit im Falle der Ertragsminderung abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt. Ein darüber hinausgehender (teilweiser) Grundsteuererlass aufgrund des Umstandes, dass der Steuerpflichtige wegen seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die Grundsteuer nicht oder nur schwer aufbringen kann, ist bei der Grundsteuer als Realsteuer nicht vorgesehen.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 15.10.2024

Wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro - Keine Minderung der Grundsicherungsleistungen

Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn diese Zuwendungen die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben die Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 15.10.2024

Tarifliche Inflationsausgleichszahlungen dürfen während der Elternzeit ausgesetzt werden

Tariflich vereinbarte Inflationsausgleichszahlungen dürfen während der Elternzeit ausgesetzt werden. Damit ist keine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen verbunden.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Montag, 14.10.2024

Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung

Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.