Isemann & Breuckmann PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft

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Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 08.10.2024

Nach unentgeltlicher Betriebsübertragung können nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers entstehen

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG übernimmt, wenn laut Übertragungsvereinbarung “sämtliche Passiva” übergehen sollen.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 08.10.2024

Kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei geleisteter Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird

Es besteht kein Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG bei Leistung einer nicht durch eine Rechnung angeforderten Vorauszahlung, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 08.10.2024

Betriebskosten: Bei Unklarheit über Vereinbarung einer Pauschale oder Vorauszahlung gilt Pauschale als vereinbart

Wenn aus einer Formulierung in den AGB des Vermieters nicht deutlich hervorgeht, ob Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart sind, gehen die Zweifel gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, sodass von einer Pauschale auszugehen ist.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 08.10.2024

Kein Anspruch auf Ceragem-Massageliege von der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Ceragem-Massageliege zählt nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 07.10.2024

Verbrauch des ermäßigten Steuersatzes durch Anwendung dieses Steuersatzes für ein früheres Veranlagungsjahr ohne Antrag des Steuerpflichtigen

Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.